Anzeige zur Ausübung des Wahlrechts in der Wohnortgemeinde

Sie können laut dem Kinderförderungsgesetz (KiFöG) des Landes Sachsen-Anhalt das gesetzliche Wahlrecht zum Hort Ihres Kindes ausüben. Zur Sicherstellung der öffentlichen Hortfinanzierung und des Finanzausgleiches zwischen der Stadt Stendal und Ihrer Wohnortgemeinde ist frühzeitig 6 Monate vor dem Hortbesuch die Ortsgemeinde zu informieren und die schriftliche Kenntnisnahmebestätigung einzuholen.

Hier können Sie sich die Anzeige zur Ausübung des Wahlrechts in der Wohnortgemeinde herunterladen.