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Anzeige zur Ausübung des Wahlrechts in der Wohnortgemeinde - Bilinguale Grundschule "Altmark"
Sie können laut dem Kinderförderungsgesetz (KiFöG) des Landes Sachsen-Anhalt das gesetzliche Wahlrecht zum Hort Ihres Kindes ausüben. Zur Sicherstellung der