Richtlinie – Schulinfrastruktur

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen
(Richtlinie– Schulinfrastruktur)

Um die Lernbedingungen für unsere Schülerinnen und Schüler durch einen Anbau an das Schulgebäude im Bruchweg 3 in Stendal zu verbessern, haben wir im Jahr 2019 beschlossen, am Förderprogramm „Schulinfrastruktur“ teilzunehmen. Laut dieser Richtlinie fördert der Bund Projekte mit einem Anteil von max. 90 Prozent, die restlichen 10 Prozent sind als Eigenanteil zu erbringen.

So hat unser Schulträger Privatschulen “Altmark“ gGmbH im Dezember 2019, nachdem das Projekt durch den Stadtrat in die erforderliche Prioritätenliste aufgenommen wurde, den Förderantrag bei Landesverwaltungsamt fristgerecht eingereicht.

Bereits im März 2020 konnten wir uns über den Zuwendungsbescheid vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Höhe von 152.428 € freuen und mit dem Projekt beginnen. Durch zusätzliche Eigenmittel von über 273.000 € wurden insgesamt über 425.000 € in folgende Maßnahmen investiert:

  • Anbau eines Fahrstuhls
  • Erweiterung des Schulgebäudes durch einen Anbau mit einer Grundfläche von ca. 100 m², der zwei Multifunktionsräume, die durch eine mobile Trennwand zusammengeführt werden können, ein Elternsprechzimmer und zusätzliche sanitäre Anlagen enthält

Im Jahr 2021 erfolgte die offizielle Abnahme und somit die so dringend herbeigesehnte Eröffnung und Nutzung der neuen Räumlichkeiten.